Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Allgemeines

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) von Aininger Turf Service E.U. gelten für die Bestellung von Waren, welche über den Online Shop von Aininger Turf Service E.U. auf der Website durch den Käufer erfolgen. Die Geltung von Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen des Käufers wird ausdrücklich ausgeschlossen.

1.2 Übertragungen von Rechten und Pflichten eines auf Grundlage dieser Online-AGB eingegangenen Vertragsverhältnisses durch den Käufer bedürfen der schriftlichen Zustimmung von Aininger Turf Service E.U.

2 Vertragsabschluss

2.1 Die Bestellung des Käufers stellt ein Angebot an Aininger Turf Service E.U. zum Abschluss eines Vertrags dar. Der Eingang der Bestellung des Käufers wird unverzüglich durch Aininger Turf Service E.U. bestätigt. Diese Bestätigung stellt keine Annahme des Vertrags durch Aininger Turf Service E.U., sondern lediglich eine Empfangsbestätigung zur Information des Käufers dar. Der Vertrag kommt erst durch Annahme der Bestellung durch Aininger Turf Service E.U. bzw. durch tatsächliche Ausführung der Lieferung zustande. Aininger Turf Service E.U. ist ausdrücklich nicht verpflichtet, einlangende Vertragsanbote bzw. Bestellungen anzunehmen. Lehnt Aininger Turf Service E.U. ein einlangendes Vertragsanbot (Bestellung) ab, teilt sie dies dem Käufer ohne Angabe von Gründen schriftlich (z.B. per Email) mit.

2.2 Aininger Turf Service E.U. wird dem Käufer innerhalb einer angemessenen Frist nach dem Vertragsabschluss, spätestens jedoch mit der Lieferung der Ware, eine Bestätigung des geschlossenen Vertrags inklusive aller vorvertraglichen Informationen gemäß § 4 FAGG auf einem dauerhaften Datenträger (Papier, Email) zur Verfügung stellen.

2.3. Der Vertragsabschluss erfolgt in deutscher Sprache.

3 Leistungsumfang und Produktinformationen

3.1 Im Online Shop werden diverse Artikel rund um den Garten und der Rasenpfelge sowie Zubehör und Ersatzteile angeboten. Das aktuelle Gesamtangebot an Waren, die im Online Shop erworben werden können, die wesentlichen Merkmale der Waren sowie der Gesamtpreis inklusive aller Versand- und Nebenkosten sind im Online Shop auf der Website ersichtlich.

3.2 Die in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen, Angeboten und Preislisten, etc. enthaltenen Angaben über Gewicht, Maße, Preis, Leistung und dergleichen werden nur dann Vertragsinhalt, wenn im Kaufvertrag darauf ausdrücklich Bezug genommen wurde.

3.3 Alle Abbildungen sind Symbolbilder und alle Produktangaben gelten vorbehaltlich Druckfehler. Das ausgelieferte Produkt kann von den Angaben in Bezug auf Form, Farbe, Größe leicht abweichen. Dies führt nicht dazu, dass das Produkt nicht den vertraglich vereinbarten Anforderungen entspricht.

4 Entgelte

4.1 Alle Preise verstehen sich als Bruttoentgelte in Euro, inklusive aller gesetzlich geschuldeten Abgaben, Steuern (vorbehaltlich Satzfehler) und Verpackung sowie exklusive Versandkosten, welche separat vor Kaufvertragsabschluss ausgewiesen werden.

4.2 Die Versandkosten betragen unter einem Bestellwert von € 250,- (inkl. 20% USt) € 7,50.

Ab einem Bestellwert von € 250,- (inkl. 20% USt) ist der Versand kostenfrei.

Die Versandkosten teilen umsatzsteuerrechtlich das Schicksal der Hauptleistung, d.h. sie beinhalten alle gesetzlichen Abgaben, die auf das Entgelt der jeweiligen Lieferung/Leistung entfallen.

4.3 Die Preise gelten bis auf Widerruf, vorbehaltlich Satzfehler.

4.4 Der Käufer stimmt der Zusendung der Rechnung auf elektronischem Weg zu.

5 Verpackung

Die Verpackung erfolgt auf Kosten der Aininger Turf Service E.U. in handelsüblicher Weise, um unter normalen Transportbedingungen Beschädigungen der Ware auf dem Transport zu dem festgelegten Bestimmungsort zu vermeiden. Die Verpackung wird nicht zurückgenommen.

6 Lieferung und Versand

Für die Waren gilt, sofern nichts Anderes angegeben die Abholung vor Ort durch den Kunden.

Für Lieferungen die durch Ainigner Turf Service E.U. durchgeführt werden gelten folgende Bedingungen.

6.1 Die Lieferung der Ware an den Käufer erfolgt nach Eingang der Zahlung bei Aininger Turf Service E.U.

6.2 Erfüllungsort ist bei vereinbarter Holschuld der Sitz von Aininger Turf Service E.U., bei vereinbartem Versendungskauf die jeweilige Versandstelle und für die Zahlung Ernstbrunn.

6.3 Der Versand erfolgt nur innerhalb Österreichs.

6.4 Die Lieferung der Ware erfolgt bei paketfähigen Artikeln durch den Paketdienst. In allen anderen Fällen wird die Ware durch die Spedition geliefert.

6.5 Der Versand der Ware erfolgt, sofern nicht anders angegeben, innerhalb von 7 bis 10 Werktagen ab Annahme der Bestellung bei Aininger Turf Service E.U.

6.6 Aininger Turf Service E.U. behält sich das Recht vor, Teillieferungen zu machen.

6.7 Vom Käufer ist bei Vorliegen folgender von Aininger Turf Service E.U. unverzüglich anzuzeigender Entlastungsgründe eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist mindestens jedoch drei Wochen oder eine angemessene Nachfrist mindestens jedoch vier Wochen zu gewähren.

6.8 Als Entlastungsgründe gelten alle nach Abschluss des Vertrages eintretenden Umstände, die vom Verkäufer nicht beeinflusst werden können sowie höhere Gewalt jeder Art; Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Feuerschäden, Überschwemmungen, Arbeitskräfte-, Energie-, Rohstoff- und Hilfsstoffmangel, Streik, Aussperrungen, Störung beim Versand, behördliche Verfügungen oder andere Hindernisse, welche die Herstellung, den Versand, die Abnahme oder den Verbrauch verhindern, verzögern, verringern oder unzumutbar werden lassen, befreien die Aininger Turf Service E.U. für Dauer und Umfang der Störung von der Verpflichtung zur Lieferung. Wird infolge einer angeführten Störung nicht innerhalb von acht Wochen ab Vertragsabschluss oder einem vereinbarten Lieferungszeitpunkt erfüllt, so sind beide Teile zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei teilweisem oder vollständigem Wegfall der Bezugsquellen von Aininger Turf Service E.U. ist diese nicht verpflichtet, sich bei anderen Vorlieferanten einzudecken. In diesem Fall ist Aininger Turf Service E.U. dazu berechtigt, die verfügbaren Warenmengen unter Berücksichtigung des Eigenbedarfes zu verteilen.

6.9 Im Falle des Rücktritts des Käufers vom Vertrag wegen fruchtlosen Fristablaufes der gesetzten Nachfrist ist der Käufer verpflichtet, bereits gelieferte Ware an Aininger Turf Service E.U. zurückzustellen.

6.10 Rücklieferungen von Maschinen, Zubehör und Ersatzteilen sind ausnahmslos nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch die Geschäftsführung der Aininger Turf Service E.U. möglich. Die Rücknahme von Ware kann durch Aininger Turf Service E.U. nachträglich abgelehnt werden, wenn sich nach Anlieferung der Ware Schäden, Verschmutzung, Gebrauchsspuren oder andere Beeinträchtigungen erkennen lassen. Rücknahmefähig ist ausschließlich Ware in unversehrter Originalverpackung. Sofern die Ware von Aininger Turf Service E.U. ohne Originalverpackung ausgeliefert wurde, muss sie jedenfalls in neuwertigem Zustand retourniert werden.

6.11 Gutschriften für Warenrücklieferungen aus Fehlbestellungen der Kunden und für Rücksendungen mit Zustimmung von Aininger Turf Service E.U. aus nicht von Aininger Turf Service E.U. zu vertretenden Gründen werden bei Lieferung in Originalverpackung sowie unter Bekanntgabe der Lieferscheinnummer und Auftragsnummer mit einem Bearbeitungsabschlag von 15% (bzw. It. aktueller Preisliste) erstellt. Bei Lieferung ohne Lieferschein- und Auftragsnummer von Aininger Turf Service E.U. und der Originalverpackung wird ein erhöhter Bearbeitungsabschlag von 20% (bzw. It. aktueller Preisliste) von der Gutschrift abgezogen.

7 Zahlungsbedingungen

7.1 Die Zahlung kann per Kreditkarte, PayPal, Sofortüberweisung oder Barzahlung im Falle der Abholung bei Aininger Turf Service E.U. in Ernstbrunn erfolgen. Der Käufer hat in jedem Fall für eine ausreichende Deckung des gewählten Zahlungsmittels zu sorgen.

7.2 Der Käufer stimmt der Zusendung der Rechnung auf elektronischem Weg zu.

7.3 Der Kaufpreis ist bei Zahlung mit Kreditkarte, PayPal oder Sofortüberweisung sofort bei Aufgabe der Bestellung im Online Shop fällig. Wird die gekaufte Ware vor Ort abgeholt, ist die Zahlung sofort bei Abholung fällig.

7.4 Bei Zahlungsverzug des Käufers ist Aininger Turf Service E.U. berechtigt, unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens, insbesondere Bankspesen, Verzugszinsen im gesetzlich zulässigen Höchstausmaß über dem Basiszinssatz p.a. zu verrechnen. Aininger Turf Service E.U. hat das Recht, sämtliche zu zweckentsprechenden Betreibung oder Einbringung ihrer Forderung notwendigen Mahn- und Inkassospesen, insbesondere anfallende Anwaltskosten, dem Käufer in Rechnung zu stellen.

7.5 Ist der Käufer Verbraucher iSd § 1 KSchG reicht es für die Rechtzeitigkeit der Erfüllung aus, dass der Käufer am Tag der Fälligkeit den Überweisungsauftrag erteilt.

7.6 Der Käufer ist nicht berechtigt, seine Forderungen gegen Forderungen der Aininger Turf Service E.U. aufzurechnen. Dieses Aufrechnungsverbot gilt nicht gegenüber Verbrauchern iSd § 1 KSchG.

7.7 Eventuell anfallende Überweisungs- und Bankspesen sowie allfällige Roaminggebühren sind vom Kunden selbst zu tragen.

8 Pflichten des Käufers

8.1 Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware umgehend auf offensichtliche Transportschäden hin zu prüfen und diese dem Zusteller anlässlich der Übernahme mitzuteilen.

8.2 Gerät der Käufer mit der Übernahme der gelieferten Bestellung (Lieferung) in Verzug oder verweigert er eine Annahme der Lieferung, ist der Käufer verpflichtet, Aininger Turf Service E.U. Ersatz zu leisten. Aininger Turf Service E.U. ist berechtigt, wahlweise auf Abnahme der Lieferung zu bestehen oder vom Vertrag zurückzutreten und einen angemessenen Schadenersatz für die dadurch entstandenen Aufwände (Wertminderung, Transport-, Handlingkosten, etc.) zu verlangen.

8.3 Der Käufer, der Kontaktdaten und andere Daten in Zusammenhang mit der Bestellung bekannt gibt, bestätigt, dass diese Daten korrekt, vollständig und aktuell sind. Der Käufer ist verpflichtet, Fehler in den Zahlungsinformationen Aininger Turf Service E.U. mitzuteilen und diese sofort zu korrigieren.

9 Widerrufsrecht für Verbrauchergeschäfte

9.1 Ist der Käufer Verbraucher iSd § 1 KSchG, hat er das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

9.2 Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem der Käufer oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat. Bei Kaufverträgen, bei denen die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken erfolgt, beginnt die vierzehntägige Widerrufsfrist ab dem Tag, an dem der Käufer oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen hat.

9.3 Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Käufer Aininger Turf Service E.U. (Aininger Turf Service E.U. Ziegelofengasse 10, A-2115 Ernstbrunn) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder Email) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Jedenfalls hat der Käufer seine Kontodaten (Name des Kontoinhabers, IBAN, BIC) für die Rücküberweisung der von Aininger Turf Service E.U. erhaltenen Zahlungen anzugeben.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Käufer die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

9.4 Ausgenommen von diesem Rücktrittsrecht sind Waren, die nach Spezifikation des Käufers angefertigt werden oder eindeutig auf seine persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (§ 18 Abs 1 Z3 FAGG).

9.5 Folgen des Widerrufs:
Wenn der Käufer diesen Vertrag widerruft, hat Aininger Turf Service E.U. dem Käufer alle Zahlungen, die sie von ihm erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Käufer eine andere Art der Lieferung als die von Aininger Turf Service E.U. angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei Aininger Turf Service E.U. eingegangen ist. Es wird ausdrücklich mit dem Käufer vereinbart, dass Aininger Turf Service E.U. diese Rückzahlung mittels Banküberweisung vornimmt, weshalb der Käufer in seiner Widerrufserklärung seine Kontodaten bekannt geben muss (siehe Punkt 9.3). In keinem Fall werden dem Käufer wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Aininger Turf Service E.U. kann die Rückzahlung verweigern, bis sie die Waren wieder zurückerhalten hat oder bis der Käufer den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Der Käufer hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem er Aininger Turf Service E.U. über den Widerruf dieses Vertrags unterrichtet, an Aininger Turf Service E.U., Ziegelofengasse 10, A-2115 Ernstbrunn, zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Käufer die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendet.

Der Käufer trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die Kosten werden auf höchstens etwa EUR 150,00 geschätzt.

Der Käufer muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihm zurückzuführen ist.

10 Gefahrenübergang

10.1 Ist der Käufer Verbraucher iSd §1 KschG geht die Gefahr von Aininger Turf Service E.U. grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware an den Käufer über, es sei denn, der Käufer hat selbst den Beförderungsvertrag geschlossen, ohne dabei eine von Aininger Turf Service E.U. vorgeschlagene Auswahlmöglichkeit zu nützen. In diesem Fall geht die Gefahr bereits mit der Aushändigung der Ware an den ersten Frachtführer über.

10.2 Ist bei einem Unternehmergeschäft Holschuld (Abholung bei Aininger Turf Service E.U.) vereinbart, geht die Gefahr mit dem vereinbarten Übergabezeitpunkt auf den Käufer über. Ist hingegen Versendungskauf vereinbart, geht die Gefahr von Aininger Turf Service E.U. in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem das mit der Ware beladene Transportmittel vom ersten Frachtführer übernommen wird. In allen anderen Fällen geht die Gefahr mit Abholung der Ware auf den Käufer über.

11 Eigentumsvorbehalt

11.1 Die an den Käufer gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der aufgrund des Kaufvertrags fälligen Forderung durch den Käufer im alleinigen Eigentum der Aininger Turf Service E.U.

11.2 Der Käufer hat den erforderlichen Formvorschriften zur Wahrung des Eigentumsvorbehaltes nachzukommen. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme von dritter Seite ist der Käufer gehalten, das Eigentum von Aininger Turf Service E.U. geltend zu machen und diese unverzüglich zu verständigen.

11.3 Bei Verzug des Käufers ist dieser verpflichtet, die Vorbehaltsware über erste Aufforderung von Aininger Turf Service E.U. unverzüglich herauszugeben. Die Aufforderung zur Herausgabe der Vorbehaltsware durch Aininger Turf Service E.U. darf nicht als Rücktritt vom Vertrag gedeutet werden. Ein Rücktritt vom Vertrag bedarf auf Seiten von Aininger Turf Service E.U. einer ausdrücklichen und schriftlichen Erklärung.

11.4 Tritt Aininger Turf Service E.U. vom Vertrag zurück, so kann sie sowohl für die Dauer der Überlassung des Gebrauchs der Ware eine angemessene Vergütung als auch für alle durch den Verzug des Käufers erlittenen Schäden Schadenersatz verlangen.

11.5 Der Käufer hat jede ihm nicht ausdrücklich gestattete Verfügung über die Vorbehaltsware (insbesondere Verpfändungen, Sicherungsübereignungen, etc.) zu unterlassen. Bei vertragskonformer Verarbeitung (Vermischung, Verbindung) erwirbt Aininger Turf Service E.U. Miteigentum an den hierdurch entstandenen Erzeugnissen im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu dem Rechnungswert der im Eigentum Dritter oder des Käufers befindlichen Waren.

11.6 Hinsichtlich der von Aininger Turf Service E.U. unter Eigentumsvorbehalt gelieferten, aber noch nicht bezahlten Waren oder der daraus entstandenen, im Eigentum oder Miteigentum von Aininger Turf Service E.U. stehenden Erzeugnisse, die im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes des Käufers mit schriftlicher Zustimmung von Aininger Turf Service E.U. verkauft und an ihre Abnehmer ausgeliefert werden, gelten die durch den Weiterverkauf entstandenen Kaufpreisforderungen zur Abdeckung der noch offenen Kaufpreisforderung der Aininger Turf Service E.U. – also zahlungshalber – auf diese übertragen. Der Eigentumsvorbehalt erlischt erst im Zeitpunkt des Einlangens des Kaufpreises bei Aininger Turf Service E.U. Der Käufer ist verpflichtet, seine Abnehmer vom Fortbestehen des vorbehaltenen Eigentums der Aininger Turf Service E.U. zu informieren, um einen gutgläubigen Erwerb durch diese zu verhindern. Der Käufer ist verpflichtet, die Abnehmer von der erfolgten Abtretung unverzüglich zu verständigen.

12 Gewährleistung

12.1 Der Käufer nimmt insbesondere die in den Produktbeschreibungen und Bedienungsanleitungen enthaltenen Hinweise über Eigenschaften und Gebrauch zur Kenntnis, deren Nichtbeachtung Aininger Turf Service E.U. von der Gewährleistung befreit.

12.2 Gebrauchtgeräte: Der Käufer ist darüber aufgeklärt worden, dass einzelne Teile des Gerätes bereits abgenützt und daher noch innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist auszutauschen sind.

12.3 Beanstandete Ware darf nur mit ausdrücklichem Einverständnis von Aininger Turf Service E.U. zurückgesendet werden.

12.4 Für die Kosten einer durch den Käufer selbst vorgenommenen Mängelbehebung hat Aininger Turf Service E.U. nur dann aufzukommen, wenn sie hierzu ihre schriftliche Zustimmung gegeben hat.

12.5 Bei Verbrauchergeschäften gelten unbeschränkt die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

Ist der Käufer Unternehmer iSd § 1 KSchG, gelten die nachstehenden Abweichungen:

12.6 Aininger Turf Service E.U. ist verpflichtet, bei Feststellung eines Mangels nach ihrer Wahl die Verbesserung (Nachbesserung oder Nachtrag des Fehlenden) oder den Austausch der Sache oder eine angemessene Minderung des Entgelts oder die Wandlung vorzunehmen. Für den Fall, dass Aininger Turf Service E.U. ihr Wahlrecht nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen ausübt (z.B. durch Erklärung oder faktische Durchführung) steht dem Käufer das Wahlrecht gemäß § 932 ABGB zu.

12.7 Die Gewährleistungsfrist beträgt bei einem Unternehmergeschäft für bewegliche Sachen sechs Monate und für unbewegliche Sachen ein Jahr. Die Frist beginnt mit dem Tag der Ablieferung der Sache zu laufen.

12.8 Für Gebrauchtgeräte wird das Recht der Gewährleistung einvernehmlich ausgeschlossen.

12.9 Die Geltendmachung von Ansprüchen aus Gewährleistung setzt voraus, dass der Käufer unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung der Ware unter genauer Bezeichnung des Mangels sowie unter Einsendung von Belegen, Mustern, Packzetteln, sowie Angabe der Rechnungsnummer und der auf den Packungen befindlichen Signierungen die Mangelhaftigkeit der Ware bzw. des Werkes rügt. Unterlässt der Käufer die Mängelrüge, so gilt die Ware als ordnungsgemäß geliefert.

Bei verborgenen Mängeln muss die schriftliche Rüge unverzüglich nach Feststellung des Mangels, spätestens innerhalb von fünf Monaten nach Ablieferung der Ware erfolgen. Die Beweislast, dass es sich um einen verborgenen Mangel handelt, trifft den Käufer.

13 Produkthaftung und Schadenersatz

13.1 Aininger Turf Service E.U. haftet für Verletzungen und sonstige Schädigungen eines Menschen oder Sachen nach Maßgabe der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes (PHG) BGBl 99/1988 in der jeweils gültigen Fassung sowie nach den allgemeinen gesetzlichen, schadenersatzrechtlichen Vorschriften nach Maßgabe folgender Bestimmungen:

13.2 Den Käufer trifft bei sonstigem Verlust aller Schadenersatzansprüche die Obliegenheit, Gebrauchsanleitungen und dgl. unverzüglich durchzulesen und diese auch anzuwenden. Für den Fall der Nichtbeachtung dieser Verpflichtung und daraus resultierender Schäden ist Aininger Turf Service E.U. leistungsfrei.

13.3 Aininger Turf Service E.U. haftet bei Vorliegen der übrigen gesetzlichen Voraussetzungen nur für Schäden, wenn ihr grobes Verschulden oder Vorsatz zur Last fällt.

Ist der Käufer Unternehmer iSd § 1 KSchG, gelten überdies die folgenden Besonderheiten:

13.4 Beabsichtigt der Käufer, Schadenersatz in Anspruch zu nehmen, hat er diese Ansprüche unter genauer Spezifizierung des anspruchsbegründenden Sachverhaltes innerhalb von drei Wochen ab Kenntnis, bei gerichtlicher Inanspruchnahme unverzüglich, Aininger Turf Service E.U. bekannt zu geben. Unterlässt er dies, verliert er seinen Schadenersatzanspruch. Die Frist für die Geltendmachung des Schadenersatzanspruches beträgt sechs Monate ab zeitgerechter Bekanntgabe an Aininger Turf Service E.U.

13.5 Ersatzansprüche sind auf die Höhe des jeweiligen Fakturenwertes beschränkt.

13.6 Die vertragliche Haftung für Sachschäden, die aufgrund eines fehlerhaften Produktes entstanden sind, wird ausgeschlossen, sofern kein Fall der groben Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes vorliegt. Der Käufer ist verpflichtet, diesen Haftungsausschluss an seine Kunden weiter zu geben sowie diese zu einer entsprechenden Weitergabe des Haftungsausschlusses bis zum Endabnehmer zu verpflichten.

14 Garantie

14.1 Einzelne Händler geben auf ihre Produkte eine Herstellergarantie (ausgenommen Verschleißteile und vereinzelte Ausnahmen für gewerbliche Nutzung). Aininger Turf Service E.U.gibt darüber hinausgehend keine Garantie. Die exakte Garantiezeit für das konkrete Modell und die genauen Garantiebedingungen sind unverbindlich und vorbehaltlich Druckfehler grundsätzlich bei den Produktdetails sowie den Garantieinformationen auf der Website angegeben. Wenn auf der Website keine Garantiezeit angegeben ist, erhält der Käufer über den Kundendienst der Aininger Turf Service E.U. Auskunft über die Hersteller-Garantiezeit.

14.2 Durch die Herstellergarantie wird die gesetzliche Gewährleistungspflicht von Aininger Turf Service E.U. gegenüber Verbrauchern nicht eingeschränkt.

15 Kundendienst

Es besteht ein Kundendienst bei Aininger Turf Service E.U. Bei Fragen zu Produkten und Services können sich die Käufer direkt an den Kundendienst oder über ein Kontaktformular auf der Website wenden.

16 Außergerichtliches Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die der Käufer unter http://ec.europa.eu/consumers/odr findet. Zur Teilnahme an einem alternativen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist Aininger Turf Service E.U. nicht verpflichtet und nicht bereit.

17 Anwendungstechnische Beratung

Anwendung, Verwendung und Verarbeitung der bezogenen Waren liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des Käufers. Die anwendungstechnische Beratung durch Aininger Turf Service E.U. in Wort, Schrift und durch Versuche gilt nur als unverbindlicher Hinweis, auch in Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter, und befreit den Käufer nicht von der eigenen Prüfung der Produkte auf ihre Eignung für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke. Anwendung, Verwendung und Verarbeitung der Produkte erfolgen außerhalb der Kontrollmöglichkeiten der Aininger Turf Service E.U. und liegen daher ausschließlich im Verantwortungsbereich des Käufers.

18 Pläne und Unterlagen

Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Warenzeichen, Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets geistiges Eigentum der Aininger Turf Service E.U. Sie dürfen daher nur nach dessen ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung verwertet, vervielfältigt, verbreitet, veröffentlicht oder vorgeführt werden.

19 Datenschutz

Es wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen, welche auf der Website abrufbar ist.

20 Gerichtsstand und anwendbares Recht

20.1 Bei Klagen gegen Verbraucher, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben oder im Inland beschäftigt sind, ist das Gericht des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthalts oder des Ortes der Beschäftigung des Verbrauchers zuständig.

20.2 Ansonsten ist Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten das sachlich zuständige Gericht in Korneuburg.

20.3 Aininger Turf Service E.U. kann jedoch wahlweise ein anderes, für den Käufer zuständiges Gericht anrufen.

20.4 Alle zwischen Aininger Turf Service E.U. und dem Käufer bestehenden und zukünftig entstehenden Ansprüche, unabhängig davon, ob diese vertraglicher oder außervertraglicher Natur sind, richten sich unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts nach österreichischem Sachrecht.

21 Schlussbestimmung

Sollten einzelne Klauseln dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein, so berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile der AGB nicht. Eine unwirksame Regelung gilt durch eine solche Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und wirksam ist.